Wappen Schützengesellschaft Eicklingen

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Der Festumzug

Geschmückte Festwagen, Musikzüge, Vereine und tausende Zuschauer machen den Festumzug durch Eicklingen zum Höhepunkt des Schützenfestes.

Anmeldung

Meldet euren Wagen möglichst frühzeitig an.

Die Anmeldung erfolgt bequem über das Online-Formular. Bei Fragen helfen Torsten Müller und Gregor Schroedter gerne weiter.

Teilnahme

Wichtige Informationen zur Anmeldung

01

Versicherung

Für die Zugmaschine muss eine Genehmigung der zuständigen Versicherung vorliegen. Ohne diese Genehmigung ist eine Teilnahme am Umzug ausgeschlossen.

02

Wagen-TÜV

Gregor und Torsten nehmen die fertigen Festwagen ab und prüfen unter anderem Aufbau, Sicherheit, Beleuchtung und Sitzplätze.

03

Zechenband

Jede Person ab 14 Jahren, die am Umzug teilnimmt, benötigt ein eigenes Zechenband. Das gilt auch für den Fahrer.

04

Wagenhöhe

Die Höhe des Wagens darf 4,00 m nicht überschreiten. Aufbauten wie Segel oder Masten müssen klappbar gebaut werden.

05

Stromerzeuger

Eigenständige Stromerzeuger und Stromumwandler müssen bei Gregor und Torsten angemeldet werden.

06

Reservekanister

Reservekanister dürfen nur als Kunststoffkanister mitgeführt werden. Sie sind fernab von Wärmequellen zu lagern. Ein Handfeuerlöscher ist mitzuführen.

Auflagen

Vorschriften für Festwagen

Die Genehmigung zur Teilnahme am Festumzug erfolgt nur unter Berücksichtigung der folgenden Auflagen.

Fahrzeug

  • Es darf nur ein Anhänger mitgeführt werden.
  • Jedes Zugfahrzeug mit mehr als 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit muss eine gültige Betriebserlaubnis besitzen.
  • Die Verkehrssicherheit darf durch An- und Aufbauten nicht beeinträchtigt werden.
  • Lichttechnische Einrichtungen müssen vollständig vorhanden und betriebsbereit sein.
  • Anhänger und Zugmaschinen müssen über eine funktionstüchtige Feststellbremse verfügen.
  • Unzulässige Änderungen an Verbindungseinrichtungen wie der Zugdeichsel sind nicht erlaubt.
  • Zulässige Achslasten und Gesamtgewicht dürfen nicht überschritten werden.
  • Aufbauten müssen statisch fest sein und auch während der Fahrt, besonders in Kurven, sicher bleiben.
  • Die Bereifung muss für Aufbau und Tragfähigkeit geeignet sein.

Mitfahrer

  • Für jede zu befördernde Person muss eine Sitzgelegenheit vorhanden sein.
  • Bänke und Stühle müssen ausreichend befestigt sein.
  • Seitenwände müssen jede Sitzfläche um mindestens 50 cm überragen.
  • Die Gesamthöhe der Seitenwände muss mindestens 100 cm betragen.
  • Aufbauten benötigen sichere und rutschfeste Stehflächen, Haltevorrichtungen und Brüstungen.
  • Ein- und Ausstiege müssen hinten oder rechts auf der dem Verkehr abgewandten Seite liegen.
  • Die beförderten Personen müssen während der Fahrt sitzen.
  • Bei Personenbeförderung darf nur Schritttempo gefahren werden.

Sicherheit

  • Der Fahrer der Zugmaschine muss mindestens die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen.
  • Alkoholgenuss auf dem Festwagen ist nicht gestattet.
  • Das Hinaus- oder Herunterwerfen von Gegenständen ist verboten.
  • Offenes Feuer, zum Beispiel ein Kohlegrill, ist verboten.
  • Beim Anhalten auf öffentlichen Straßen darf nur hinten oder rechts auf der dem Verkehr abgewandten Seite ausgestiegen werden.
  • Alle Auflagen und Bedingungen sind allen Mitfahrern und insbesondere dem Fahrer vor Antritt der Fahrt bekanntzugeben.

Strecke

Route des Festumzugs

Der Umzug startet am Bannkamp in Eicklingen und endet mit der Umzugs-Abschlussparty im Festzelt.

StartBannkamp, Eicklingen
Beginn13:30 Uhr
Endeca. 18:00 Uhr
AbschlussParty im Festzelt
Route in Google Maps öffnen

FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch darf der Wagen sein?

Maximal 4,00 m. Aufbauten wie Segel oder Masten müssen klappbar sein.

Benötigen wir eine Versicherung?

Ja. Für die Zugmaschine muss eine Genehmigung der zuständigen Versicherung vorliegen.

Dürfen Generatoren mitgeführt werden?

Ja, aber Stromerzeuger und Stromumwandler müssen vorher angemeldet werden.

Darf auf dem Wagen Alkohol getrunken werden?

Nein. Alkoholgenuss auf dem Festwagen ist nicht gestattet.