Anmeldung/TÜV für Festwagen anlässlich des Eicklinger Schützenfestes 2023



⦁ Jede Gruppe/jeder Wagen sollte möglichst früh bei Gregor Schroedter (0173/2027291) oder Torsten Müller (0172/4047225) angemeldet werden.

⦁ Gregor und Torsten sind als „TÜV“ der Schützengesellschaft auch für die spätere Abnahme des fertigen Festwagens zuständig.

⦁ Eine Genehmigung von der zuständigen Versicherung für den Einsatz der Zugmaschine muss eingeholt werden. Wenn der „TÜV“ zur Wagenabnahme vorbeikommt, muss diese Genehmigung vorliegen. Ohne diese Genehmigung ist eine Teilnahme am Umzug ausgeschlossen. Ist die Zugmaschine bei der LVM Ebel, oder der VGH Schmidt versichert, kümmern sich Torsten und Gregor nach Meldung des Kennzeichens um die Genehmigung.

⦁ Mitfahrende Personen sind über eine Versicherung der Schützengesellschaft abgesichert. Dafür zahlt die Gruppe bei der Abnahme des Festwagens einen Betrag von 20,00 €. ⦁ Jede Person ab 14 Jahren, die am Umzug teilnimmt, muss ein eigenes Zechenband besitzen (auch der Fahrer!).

⦁ Es gibt keine genauen Bestimmungen hinsichtlich Länge und Breite der Festwagen, allerdings sollte der Aufbau nicht wesentlich von den ursprünglichen Maßen des Wagens abweichen. Die Gegebenheiten der Umzugsstrecke (z.B. enge Kurven und Zuschauermengen) sind dabei zu bedenken!

⦁ Die Höhe des Wagens darf 4,00 m nicht überschreiten, Aufbauten wie Segel, Masten o.Ä. sind klappbar zu bauen.

⦁ Eigenständige Stromerzeuger und Stromumwandler müssen bei Gregor und Torsten angemeldet werden!

⦁ Sofern Reservekanister mitgeführt werden, sind ausschließlich Kunststoffkanister zu verwenden, die fernab von jeglicher Wärmequelle (Stromerzeuger/Sonne) zu lagern sind. Ein Handfeuerlöscher ist dabei stets mitzuführen.

⦁ Der Umzug beginnt am Sonntag, 28. Mai 2023 um 13:30 Uhr am Bannkamp in Eicklingen und endet gegen 18:00 Uhr mit einer Umzugs-Abschlussparty im Festzelt.