Anmeldung/TÜV für Festwagen anlässlich des Eicklinger Schützenfestes 2023
⦁ Jede Gruppe/jeder Wagen sollte möglichst früh bei Gregor
Schroedter (0173/2027291) oder Torsten Müller (0172/4047225)
angemeldet werden.
⦁ Gregor und Torsten sind als „TÜV“ der Schützengesellschaft
auch für die spätere Abnahme des fertigen Festwagens
zuständig.
⦁ Eine Genehmigung von der zuständigen Versicherung
für den Einsatz der Zugmaschine muss eingeholt werden. Wenn
der „TÜV“ zur Wagenabnahme vorbeikommt, muss diese
Genehmigung vorliegen. Ohne diese Genehmigung ist eine
Teilnahme am Umzug ausgeschlossen. Ist die Zugmaschine bei
der LVM Ebel, oder der VGH Schmidt versichert, kümmern sich
Torsten und Gregor nach Meldung des Kennzeichens um die
Genehmigung.
⦁ Mitfahrende Personen sind über eine
Versicherung der Schützengesellschaft abgesichert.
Dafür zahlt die Gruppe bei der Abnahme des Festwagens einen
Betrag von 20,00 €. ⦁ Jede Person ab 14
Jahren, die am Umzug teilnimmt, muss ein
eigenes Zechenband besitzen (auch der Fahrer!).
⦁ Es gibt
keine genauen Bestimmungen hinsichtlich Länge und
Breite
der Festwagen, allerdings sollte der Aufbau nicht wesentlich
von den ursprünglichen Maßen des Wagens abweichen. Die
Gegebenheiten der Umzugsstrecke (z.B. enge Kurven und
Zuschauermengen) sind dabei zu bedenken!
⦁ Die Höhe des Wagens darf 4,00 m nicht
überschreiten, Aufbauten wie Segel, Masten o.Ä. sind
klappbar zu bauen.
⦁ Eigenständige
Stromerzeuger und Stromumwandler müssen bei Gregor
und Torsten angemeldet werden!
⦁ Sofern Reservekanister mitgeführt werden, sind
ausschließlich Kunststoffkanister zu verwenden, die fernab
von jeglicher Wärmequelle (Stromerzeuger/Sonne) zu lagern
sind. Ein Handfeuerlöscher ist dabei stets
mitzuführen.
⦁ Der Umzug beginnt am
Sonntag, 28. Mai 2023 um 13:30 Uhr am Bannkamp in
Eicklingen und endet gegen 18:00 Uhr mit einer
Umzugs-Abschlussparty im Festzelt.