Vorgaben für Festwagen anlässlich des Eicklinger Schützenfestes 2023



Das Straßenverkehrsamt des Landkreises Celle erteilt die Genehmigung zur Teilnahme am Festumzug nur unter Berücksichtigung folgender Auflagen:

⦁ Es darf nur ein Anhänger mitgeführt werden!

⦁ Jedes Zugfahrzeug, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h muss über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen.

⦁ Die Verkehrssicherheit darf durch An- und Aufbauten nicht beeinträchtigt werden.

Lichttechnische Einrichtungen müssen vollständig vorhanden und betriebsbereit sein.

⦁ Alle Anhänger und Zugmaschinen müssen über eine funktionstüchtige Feststellbremse verfügen.

⦁ Unsachgemäße Änderungen an den Verbindungseinrichtungen (Zugdeichsel) sind nicht zulässig.

⦁ Die zulässigen Achslasten, sowie das zulässige Gesamtgewicht dürfen nicht überschritten werden.

⦁ Die Aufbauten müssen sich in einem statisch festen Zustand befinden, der auch während der Fahrt – insbesondere in Kurvenlagen – garantiert ist!

⦁ Die Bereifung muss die für den Aufbau notwendige Beschaffenheit und Tragfähigkeit aufweisen.

Für jede zu befördernde Person muss eine Sitzgelegenheit vorhanden sein. Werden Bänke und Stühle verwendet, müssen diese ausreichend befestigt sein. Die Seitenwände müssen jede Sitzfläche um mindestens 50 cm Höhe überragen. Die Gesamthöhe der Seitenwände muss mindestens 100 cm betragen.

⦁ Die Aufbauten müssen mit sicheren und rutschfesten Stehflächen ausgestattet sein und über ausreichende Haltevorrichtungen und Brüstungen insbesondere an den Ein- und Ausstiegen verfügen.

Ein- und Ausstiege müssen sich stets hinten, oder an der dem Verkehr abgewandten Seite rechts befinden und über eine Absperrung gegen Herunterfallen gesichert sein.

⦁ Der Führer der Zugmaschine muss mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen!

⦁ Bei der Beförderung von Personen darf nur Schritttempo gefahren werden!

⦁ Die beförderten Personen müssen während der Fahrt sitzen!

⦁ Der Alkoholgenuss auf dem Festwagen ist nicht gestattet!

⦁ Das Hinaus- bzw. Herunterwerfen von Gegenständen aller Art ist verboten!

Offenes Feuer (z.B. Kohlegrill) ist verboten!

⦁ Beim Anhalten auf öffentlichen Straßen darf nur hinten und auf der dem Verkehr abgewandten Seite

ausgestiegen werden!

⦁ Die Auflagen und Bedingungen sind allen Mitfahrern und insbesondere dem Fahrer vor Antritt der Fahrt bekanntzugeben!


Der Halter der Zugmaschine oder ein von ihm bestimmter Verantwortlicher ist verpflichtet, jeden Teilnehmer des Festumzugwagens darüber in Kenntnis zu setzen!